NÖ Heizkostenzuschuss

Logo Land NÖ

Den NÖ Heizkostenzuschuss können NÖ Landesbürgerinnen und Landesbürger erhalten, die einen Aufwand für Heizkosten haben und deren monatliche Brutto-Einkünfte den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 ASVG nicht überschreiten.

Die NÖ Landesregierung hat für sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher die Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses in der Höhe von € 150,-- für die Heizperiode 2025/26 beschlossen. 

Antragsformulare sind beim Amt der NÖ Landesregierung (Abteilung Soziales und Generationenförderung, GS5), bei den NÖ Bezirkshauptmannschaften, den NÖ Magistraten und am Gemeindeamt sowie im Internet unter www.noe.gv.at/heizkostenzuschuss erhältlich.

Anträge können pro Heizperiode ab 22. Oktober 2025 bis spätestens 31. März 2026 samt den erforderlichen Nachweisen bei der NÖ Hauptwohnsitzgemeinde gestellt werden.


Bei Fragen und Unterstützung bei der Antragsstellung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!


Weitere Infos:

https://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/NOe_Heizkostenzuschuss.html


Antragsformular

Antrag NÖ Heizkostenzuschuss 2025-2026

24.10.2025