Wahlberechtigt sind österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die spätestens am Tag der Landtagswahl 16 Jahre alt werden und zum Stichtag, am 18. November 2022, in der Landeswählerevidenz eingetragen waren.
Wahlzeiten und Wahllokale am Wahltag, So, 29.01.2023:
Wahlsprengel 1: NÖ Mittelschule, Kirchenplatz 8: 7.30 – 14.00 Uhr
Wahlsprengel 2: Volksschule Hürm, Kirchenplatz 6: 7.30 - 14.00 Uhr
Wahlsprengel 3: FF-Gebäude, Inning 46: 7.30 – 12.00 Uhr
Bitte bringen Sie Ihre Wählerverständigungskarte sowie unbedingt einen Lichtbildausweis ins Wahllokal mit. Damit erleichtern Sie die Wahlabwicklung.
Bei Ortsabwesenheit am Wahltag hat jeder Wahlberechtigte die Möglichkeit, eine WAHLKARTE zu beantragen:
- Schriftlich bis 25. Jänner 2023 oder
- elektronisch auf www.wahlkartenantrag.at
- Persönlich bis 27. Jänner 2023, 12.00 Uhr
Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden!
Bei schriftlicher Antragstellung erfolgt die Zustellung nachweislich und eingeschrieben auf Ihre angegebene Zustelladresse.
Die Wahlkarte (Briefwahl) muss spätestens am 29. Jänner 2023, 06:30 Uhr, bei der Gemeinde einlangen.
Weiters haben Sie die Möglichkeit, mit der Wahlkarte am Wahltag bei jedem geöffneten Wahllokal in Niederösterreich, welches Wahlkarten entgegennimmt, ihr Wahlrecht auszuüben (wenn die Wahlkarte noch nicht als Briefwahlkarte von Ihnen unterschrieben ist).
Wenn die Wahlkarte bereits von Ihnen unterschrieben aber noch nicht abgeschickt wurde, können Sie die Briefwahlkarte am Wahltag nur in jenem Sprengel abgeben, wo Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.