Waffenbesitzkarte

Zuständig: Bezirkshauptmannschaft bzw. Landespolizeidirektion.

Die Waffenbesitzkarte ist eine Urkunde, die zum Erwerb und Besitz, aber nicht zum Führen (Bei-sich-Tragen) von Schusswaffen der Kategorie B berechtigt.

Voraussetzungen:

• Antrag durch eine verlässliche EWR-Bürgerin/einen verlässlichen EWR-Bürger

• Mindestalter 21 Jahre

• Glaubhaftmachung einer Rechtfertigung für den Besitz einer Schusswaffe der Kategorie B (z.B. zur Selbstverteidigung innerhalb von Wohn- und Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften)

• psychologisches Gutachten darüber, dass die Antragstellerin/der Antragsteller nicht dazu neigt, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden (ist nicht erforderlich, wenn die Person Inhaberin/Inhaber einer gültigen Jagdkarte ist)

• Nachweis des sachgemäßen Umgangs mit Schusswaffen (z.B. Schulungsbestätigung einer Waffenfachhändlerin/eines Waffenfachhändlers, umgangssprachlich oft als "Waffenführerschein" bezeichnet)

Erforderliche Unterlagen:

• amtlicher Lichtbildausweis

• Geburtsurkunde

• Staatsbürgerschaftsnachweis

• ein Lichtbild

• eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades

• psychologisches Gutachten

• Nachweis des sachgemäßen Umgangs mit Schusswaffen

Kosten:

Waffenbesitzkarte für bis zu zwei Schusswaffen: 74,40 Euro

(Zusätzlich können weitere Kosten, z.B. für das psychologische Gutachten, anfallen!)