Zuständig: Bezirkshauptmannschaft bzw. Landespolizeidirektion.
Die Waffenbesitzkarte ist eine Urkunde, die zum Erwerb und Besitz, aber nicht zum Führen (Bei-sich-Tragen) von Schusswaffen der Kategorie B berechtigt.
Voraussetzungen:
• Antrag durch eine verlässliche EWR-Bürgerin/einen verlässlichen EWR-Bürger
• Mindestalter 21 Jahre
• Glaubhaftmachung einer Rechtfertigung für den Besitz einer Schusswaffe der Kategorie B (z.B. zur Selbstverteidigung innerhalb von Wohn- und Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften)
• psychologisches Gutachten darüber, dass die Antragstellerin/der Antragsteller nicht dazu neigt, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden (ist nicht erforderlich, wenn die Person Inhaberin/Inhaber einer gültigen Jagdkarte ist)
• Nachweis des sachgemäßen Umgangs mit Schusswaffen (z.B. Schulungsbestätigung einer Waffenfachhändlerin/eines Waffenfachhändlers, umgangssprachlich oft als "Waffenführerschein" bezeichnet)
Erforderliche Unterlagen:
• amtlicher Lichtbildausweis
• Geburtsurkunde
• Staatsbürgerschaftsnachweis
• ein Lichtbild
• eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
• psychologisches Gutachten
• Nachweis des sachgemäßen Umgangs mit Schusswaffen
Kosten:
Waffenbesitzkarte für bis zu zwei Schusswaffen: 74,40 Euro
(Zusätzlich können weitere Kosten, z.B. für das psychologische Gutachten, anfallen!)