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Der Heizkostenzuschuss kann im Gemeindeamt (Hauptwohnsitz) vom 20. Dezember 2023 bis 31. März 2024 beantragt werden.
Die Landesregierung hat für, sozial bedürftige Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2023/24 in der Höhe von € 150,00 beschlossen. Zusätzlich wird eine Sonderförderung zum NÖ Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 75,00 gewährt.
Antragstellung: Die Antragstellung kann ab 20. Dezember 2023 erfolgen. Im Downloadbereich befindet sich das Antragsformular.
Wer kann den Heizkostenzuschuss beantragen?
Wichtig: E-Card und Einkommensnachweise sind bei Beantragung vorzulegen!
Weitere Informationen unter: https://www.noe.gv.at/noe/NOe_Heizkostenzuschuss.html
22.12.2023