NÖ Heizkostenzuschuss

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Der Heizkostenzuschuss kann im Gemeindeamt (Hauptwohnsitz) vom 20. Dezember 2023 bis 31. März 2024 beantragt werden.  

Die Landesregierung hat für, sozial bedürftige Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2023/24 in der Höhe von € 150,00 beschlossen. Zusätzlich wird eine Sonderförderung zum NÖ Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 75,00 gewährt.


Antragstellung: Die Antragstellung kann ab 20. Dezember 2023 erfolgen. Im Downloadbereich befindet sich das Antragsformular.


Wer kann den Heizkostenzuschuss beantragen?

  • Ausgleichszulagenbezieherinnen und Ausgleichszulagenbezieher
  • Bezieherinnen und Bezieher einer Mindestpension nach § 293 ASVG
  • Bezieherinnen und Bezieher einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
  • Sonstige Einkommensbezieherinnen und Einkommensbezieher, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.

Wichtig: E-Card und Einkommensnachweise sind bei Beantragung vorzulegen!


Weitere Informationen unter: https://www.noe.gv.at/noe/NOe_Heizkostenzuschuss.html


22.12.2023