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Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!
Gemäß Pyrotechnikgesetz ist die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände im Ortsgebiet verboten, insbesondere rund um Kirchen, etc..
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger auf die Verwendung von Feuerwerkskörpern im Ortsgebiet zu verzichten. In Hürm gibt es diesbezüglich keine Ausnahmeverordnung.
Weitere Informationen siehe Pyrotechnik-Gesetz: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20006629
23.12.2024