Tierkörperverwertung

Tierkörperbeseitigung

TKB-Sammelstelle für tote Heimtiere und tierische Abfälle aus Haushalten bei den

Altstoffsammelzentren Guglberg (Kilb), Zinsenhof (Ruprechtshofen), Kemmelbach (Neumarkt) und Würnsdorf (Pöggstall), Wörth (Pöchlarn), Yspertal und Schollach.

• tote Heimtiere

• verunfallte, tote Wildtiere

• tierische Abfälle aus Haushalten (ohne Verpackung)

• Abgabemöglichkeit für die Bewohner aller Gemeinden des Bezirkes Melk

Die Abfälle sind aus hygienischen Gründen gekühlt und die Sammelbehälter werden regelmäßig entleert. Zur hygienischen Verwahrung und Anlieferung der tierischen Materialien steht ein auf Stärkebasis hergestellter Sammelsack zur Verfügung, der bei Bedarf kostenlos beim Gemeindeverband erhältlich ist.

• Absolut verboten ist das Einbringen seuchenverdächtiger Tiere. Hierfür besteht Anzeigepflicht bei der Bezirkshauptmannschaft.

• Die Beseitigung toter Heimtiere, deren Einwurf auf Grund ihrer Größe (240 Liter Behälter mit Öffnung ca. 40 x 35 cm) nicht möglich ist, ist über die Gemeinde eine Direktabholung (SARIA) zu veranlassen.

• Das Vergraben toter Heimtiere auf eigenem Grund und Boden ist erlaubt, sofern diese nicht seuchenkrank bzw. seuchenverdächtig sind und dadurch keine Umweltbeeinträchtigung entsteht.

• Gewerbliche Betriebe (z.B. Schlachtbetriebe) und Direktvermarkter müssen alle Schlachtabfälle nachweislich laut Tiermaterialien-Gesetz selbstständig über einen dafür befugten Vertragspartner entsorgen!

Für weitere Auskünfte und Informationen wenden Sie sich bitte an den Gemeindeverband Melk (02755/2652-31).

 

 

Zuständig