Voraussetzungen: Die Totenbeschau wurde bereits durchgeführt. Die Anzeige muss spätestens am nächsten Werktag erfolgen.
Wird üblicherweise vom Bestatter gemacht. Bitte mitbringen:
- Geburtsurkunde des Verstorbenen,
- Staatsbürgerschaftsnachweis,
- falls verheiratet: Heiratsurkunde,
- falls die Ehe bereits wieder aufgelöst wurde: Sterbeurkunde, Scheidungsbeschluss
- Meldenachweis des Verstorbenen
- amtlicher Lichtbildausweis des Anzeigenstellers
Die Anzeige und die Todesbestätigung für die Sozialversicherung ist gebührenfrei. Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde beträgt die Bundesgebühr € 7,20. Die Bundesverwaltungsabgabe beträgt € 2,10.