Friedhofsgebühr

Friedhofs-Gebührenordnung:
Die Grabstellengebühr für die Überlassung des Benützungsrechts beträgt:

GrabAnzahl
Gebühr in Euro
Einzelgräber (10 Jahre)bis zu 2 Leichen140,-
Familiengräber (10 Jahre)bis zu 4 Leichen240,-
Randgräber an der Friedhofsmauer (10 Jahre)über 4 Leichen240,-
Grüfte (30 Jahre)bis zu 3 Leichen1.020,-
Urnennische für die Überlassung auf 10 Jahre (erstmalig) 
1.500,-
Urnennische Verlängerungsgebühr auf weitere 10 Jahre
120,-
Urnengräber zur Beisetzung bis zu 4 Urnen (10 Jahre)

140,-



Für Randgräber erhöhen sich die Gebühren um 5% für Eckgräber und Grabstellen a.d. Friedhofsmauer um 10 %.

Höhe der Beerdigungsgebühren:

Art der BeerdigungGebühr in Euro
Erdgrabstelle450,-
Urnenbeisetzung150,-
Grüfte 600,-


Zuschlag für Samstagbeerdigung 50 %
Zuschlag für Sonn- und Feiertagbeerdigung 100 %

Die Beerdigungsgebühr für Leichen von Kindern beträgt die Hälfte der oben angeführten Gebührensätze.

Die angegebenen Beerdigungsgebühren beinhalten nicht das Entfernen der Hecken, Sträucher, Bäume, Wurzeln etc. und Schremmarbeiten durch Fundamente und Grabteile. Es wird der tatsächliche Zeitaufwand zum ortsüblichen Preis bzw. Gerätebeistellung (Schremmhammer) zu den festgesetzten Beerdigungsgebühren dazugerechnet.

Abheben- und Wiederversetzen von Grabdeckeln

GrabdeckelGebühr in Euro
einteiliger Grabdeckel390,-
zwei- oder mehrteiliger Grabdeckel470,-
Entfernung eines vor Ort betonierten Fundaments (Einzelgrab)420,-
Entfernung eines vor Ort betonierten Fundaments (Familiengrab)600,-


Höhe der Gebühren für die Benützung der Leichenkammer/Aufbahrungshalle:

Für jeden angefangenen Tag        € 30,-

Entsorgung je Kranz/Gebinde     €  5,-