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Friedhofs-Gebührenordnung:Die Grabstellengebühr für die Überlassung des Benützungsrechts beträgt:
Für Randgräber erhöhen sich die Gebühren um 5% für Eckgräber und Grabstellen a.d. Friedhofsmauer um 10 %.
Höhe der Beerdigungsgebühren:
Zuschlag für Samstagbeerdigung 50 %Zuschlag für Sonn- und Feiertagbeerdigung 100 %
Die Beerdigungsgebühr für Leichen von Kindern beträgt die Hälfte der oben angeführten Gebührensätze.
Die angegebenen Beerdigungsgebühren beinhalten nicht das Entfernen der Hecken, Sträucher, Bäume, Wurzeln etc. und Schremmarbeiten durch Fundamente und Grabteile. Es wird der tatsächliche Zeitaufwand zum ortsüblichen Preis bzw. Gerätebeistellung (Schremmhammer) zu den festgesetzten Beerdigungsgebühren dazugerechnet.
Abheben- und Wiederversetzen von Grabdeckeln
Höhe der Gebühren für die Benützung der Leichenkammer/Aufbahrungshalle:
Für jeden angefangenen Tag € 30,-
Entsorgung je Kranz/Gebinde € 5,-