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Die Grundsteuer wird für die Marktgemeinde Hürm vom GVU Melk eingehoben.Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:Adresse: Gemeindeverband Melk, Wieselburgerstraße 2, 3240 MankTel.: 02755/2652-0 oder 02755/2610-0Fax: 02755/2086Email: gemeindeverband@gvumelk.atWeb: http://www.gvumelk.at
Grundsteuer A von land- u. forstwirtschaftlichen Betrieben: 500 v.H. der Bemessungsgrundlage
Grundsteuer B von Grundstücken: 500 v.H. der Bemessungsgrundlage
Der Grundsteuer unterliegt der inländische Grundbesitz. Steuerpflichtig ist der Eigentümer. Gesetzliche Grundlage:Grundsteuergesetz 1955, BGBl. 149 in der derzeit gültigen Fassung.
Es gibt zwei Arten von Grundsteuer: Grundsteuer A für land- u. forstwirtschaftliches Vermögen Grundsteuer B für sonstige bebaute und unbebaute Grundstücke
Höhe der Steuer: Die Höhe der Grundsteuer richtet sich nach dem Einheitswert des Grundstücks und dem vom Gemeinderat beschlossenen Hebesatz.
Der Einheitswert wird vom Finanzamt bescheidmäßig festgestellt (Einheitswertbescheid); Das Finanzamt erlässt einen Grundsteuermessbescheid, von dem der GVU Melk zur Vorschreibung der Steuer eine Durchschrift erhält.
Der vom Finanzamt festgestellte Steuermessbetrag wird mit dem vom Gemeinderat beschlossenen Hebesatz (500 %) multipliziert und der sich ergebende Betrag bildet die jährliche Grundsteuer. Der Grundstückseigentümer erhält darüber den Grundsteuerbescheid.Die Grundsteuer ist, wenn sie 75 Euro übersteigt, vierteljährlich, ansonsten jährlich (15. Mai) zu entrichten.
Information zur zeitlich begrenzten Grundsteuerbefreiung: Ab 1. Jänner 2011 entfällt für alle geförderten Wohnbauten die Grundsteuerbefreiung.Grundsteuerbefreiungen, welche bis zum 31.12.2010 noch mit Bescheid durch den GVU erteilt wurden, bleiben weiterhin gültig.