NÖ Tourismusgesetz

Der Niederösterreichische Landtag hat am 1. Juli 2010 ein neues Tourismusgesetz beschlossen, das mit 1. Jänner 2011 in Kraft trat. Es bringt eine Erhöhung der Nächtigungstaxe sowie der Interessentenbeiträge mit sich. (Hürm: Ortsklasse II)

Statt der bisherigen Orts- und Regionaltaxe gibt es seit 2011 nur mehr eine Nächtigungsabgabe, diese wird in zwei Schritten erhöht und liegt je nach Ortsklasse für das Jahr 2020 zwischen 0,50 und 2,20 €. Die Abgabe wird jährlich wertangepasst.

Der Interessentenbeitrag ist eine gemeinschaftliche Landesabgabe und von selbstständig Erwerbstätigen zu entrichten, die einen mittel- oder unmittelbaren Nutzen aus dem Tourismus ziehen. Als Berechnungsgrundlage für den Interessentenbeitrag wird der jährliche Umsatz herangezogen. Bei der Berechnung bleibt ab 1.1.2011 ein Freibetrag von 150.000 € außer Ansatz. Bei einem Umsatz von weniger als 150.000 € sind selbstständig Erwerbstätige somit nicht beitragspflichtig.

Die Einhebung der Nächtigungstaxe und des Interessentenbeitrages ist verpflichtend!
Der Beherberungsbetrieb bzw. Unterkunftgeber hebt diese Gebühren ein und verrechnet sie in weiterer Folge mit dem GVU.