NÖ Wohnkostenzuschuss

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Der von der NÖ Landesregierung beschlossene NÖ Wohnkostenzuschuss soll dazu beitragen, die finanzielle Situation der Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher zu entlasten und soll Menschen mit geringerem Einkommen in Zeiten enorm gestiegener Wohnkosten erleichtern.


Antragstellung:

Die Antragstellung ist im Zeitraum von 23.10.2023 bis 31.12.2023 möglich und ist online unter folgendem Link möglich: https://onlineratgeber.noel.gv.at/heizkosten/


Auch besteht die Möglichkeit, den Antrag ( Antragsformular NÖ Wohnkostenzuschuss) auszufüllen, zu unterschreiben und per Mail an wohn-heizkostenzuschuss@noel.gv.at oder per Post an untenstehende Adresse zu retournieren:

Amt der NÖ Landesregierung

Abteilung Soziales und Generationenförderung

Landhausplatz 1

3109 St. Pölten


Voraussetzungen für die antragstellende Person:

Ein Antrag kann von Personen gestellt werden, die

  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Hauptwohnsitz und den tatsächlichen Aufenthalt im Bundesland Niederösterreich haben,
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr vollendet haben und
  • das höchstzulässige Bruttohaushaltseinkommen nicht überschreiten.

Förderhöhe:

Die Förderhöhe ist von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, welche zum Zeitpunkt der Antragstellung die Voraussetzungen gemäß Punkt I.1. und I.2. der gegenständlichen Förderrichtlinie erfüllen, abhängig und beträgt für die erste Person im Haushalt € 150,00 und für jede weitere Person € 50,00. Es handelt sich bei dieser Förderung um eine Einmalzahlung, bei der jede Person nur einmal Berücksichtigung findet.


Weitere Informationen unter:

https://www.noe.gv.at/noe/Wohn-_und_Heizkostenzuschuss/Wohnkostenzuschuss.html


30.10.2023