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Wassergebührenordnung: Für den Anschluss von Grundstücken an die gemeinnützige, öffentliche Wasserversorgungsanlage der Marktgemeinde Hürm wird eine Wasserleitungs-Anschlussgebühr erhoben. Gebührenpflichtig ist der Eigentümer der angeschlossenen Grundstücke. Bauberechtigte sind Grundeigentümern gleichzusetzen. Wasserabgabeeinheitssatz € 9,10 /m² exkl. 10% Ust Wasserbezugsgebühr pro m³ € 2,00 exkl. 10% Ust Bereitstellungsgebühr pro m³/h € 45,00 exkl. 10% Ust (zb. 3m³ Zähler für Einfamilienwohnhaus € 135,-- exkl. 10% Ust)
Wassergebühr für Schwimmbadfüllung je m³ 3,00 € (inkl. 10% Ust.)
Wassergebühr für Brunnenfüllung je m³ 2,20 € (inkl. 10% Ust.)
Berechnungsfläche x Einheitssatz
Die Berechnungsfläche für die Wasseranschlussabgabe ist so zu ermitteln, dass die Hälfte der bebauten Fläche a) bei Wohngebäuden mit der um eins erhöhten Anzahl der mit Wasser zu versorgenden Geschoße vervielfacht, b) in allen anderen Fällen verdoppelt und das Produkt um 15 v.H. der unbebauten Fläche (max. von 500 m²) vermehrt wird.
Vorschreibung: einmalig durch die Marktgemeinde
Ändert sich die der Wasseranschlussabgabe zugrundeliegende Berechnungsfläche (z.B. durch Zubau, Dachausbau, Aufstockung etc.) so ist die Wasseranschlussabgabe neu zu berechnen und eine Ergänzungsabgabe fällig. Die Ergänzungsabgabe ergibt sich aus dem Differenzbetrag der Abgabe vor der Änderung und der Abgabe nach der Neuberechnung. Beide Abgaben sind jedoch immer mit dem zum Zeitpunkt der Neuberechnung geltenden Einheitssatz zu berechnen.
Ist die neue Wasseranschlussabgabe um mindestens 10 %, mindestens jedoch um € 8,00 höher als die bereits entrichtete, so ist eine Ergänzungsabgabe in der Höhe der Differenz vorzuschreiben.
Bereitstellungsgebühr + Jahresverbrauch lt. Zähler x Wasserbezugsgebühr
Vorschreibung: vierteljährlich vom Gemeindeverband.