Wassergebühren

Wassergebührenordnung:
Für den Anschluss von Grundstücken an die gemeinnützige, öffentliche Wasserversorgungsanlage der Marktgemeinde Hürm wird eine Wasserleitungs-Anschlussgebühr erhoben. Gebührenpflichtig ist der Eigentümer der angeschlossenen Grundstücke. Bauberechtigte sind Grundeigentümern gleichzusetzen.

GebührenartKosten
Wasseranschlussabgabe € 12,10 (inkl. 10 % Ust)
Bereitstellungsgebühr pro m³/h-Zähler€ 49,50 (inkl. 10 % Ust)
Grundgebühr je m³ € 2,53 (inkl. 10 % Ust)
Wassergebühr für Brunnenbefüllung je m³
€ 2,53 (inkl. 10 % Ust)
Wassergebühr für Schwimmbadbefüllung je m³€ 3,50 (inkl 10 % Ust)


Die Wasseranschlussabgabe errechnet sich wie folgt:

Berechnungsfläche x Einheitssatz

Die Berechnungsfläche für die Wasseranschlussabgabe ist so zu ermitteln, dass die Hälfte der bebauten Fläche
a)   bei Wohngebäuden mit der um eins erhöhten Anzahl der mit Wasser zu versorgenden Geschoße vervielfacht,
b)   in allen anderen Fällen verdoppelt
und das Produkt um 15 v.H. der unbebauten Fläche (max. von 500 m²) vermehrt wird.

Vorschreibung:
einmalig durch die Marktgemeinde

Ändert sich die der Wasseranschlussabgabe zugrundeliegende Berechnungsfläche (z.B. durch Zubau, Dachausbau, Aufstockung etc.) so ist die Wasseranschlussabgabe neu zu berechnen und eine Ergänzungsabgabe fällig. Die Ergänzungsabgabe ergibt sich aus dem Differenzbetrag der Abgabe vor der Änderung und der Abgabe nach der Neuberechnung. Beide Abgaben sind jedoch immer mit dem zum Zeitpunkt der Neuberechnung geltenden Einheitssatz zu berechnen.

Ist die neue Wasseranschlussabgabe um mindestens 10 %, mindestens jedoch um € 8,00 höher als die bereits entrichtete, so ist eine Ergänzungsabgabe in der Höhe der Differenz vorzuschreiben.

Die jährliche Wassergebühr errechnet sich wie folgt:

Bereitstellungsgebühr + Jahresverbrauch lt. Zähler x Wasserbezugsgebühr

Vorschreibung:
vierteljährlich vom Gemeindeverband.